AGB

1.

Allgemeines

1.1

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Wagner & Müller GbR und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Wagner & Müller GbR in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

1.2

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur dann verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. 

1.3.

Der Vertrag kommt auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Angaben der Wagner & Müller GbR zu Waren und Preisen und unter Einbeziehung dieser AGB zwischen dem Besteller und der Wagner & Müller GbR zustande. Eine Bestellung setzt die Anerkennung dieser AGB voraus. Eine gesonderte Auftragsbestätigung durch die Wagner & Müller GbR erfolgt nicht. Bei Online-Bestellungen wird jedoch der Eingang der Bestellung per eMail bestätigt. 

1.4.

Sofern der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, kann er seine Bestellung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der bestellten Ware ohne Angabe von Gründen schriftlich, per Telefax oder per eMail oder durch Rücksendung der Ware widerrufen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Mit der Bestellung gilt die Belehrung über das Widerrufsrecht als erfolgt. Nach Ausübung des Widerrufsrechts ist die Ware unverzüglich an die Wagner & Müller GbR zurückzusenden. Falls die Verpackung der zurückgesendeten Ware beschädigt ist, behalten wir uns das Recht auf Schadensersatz vor. Die Wagner & Müller GbR trägt die Kosten der Rücksendung, wenn die Ware bei Auslieferung an den Besteller beschädigt war oder die Bestellung durch die Wagner & Müller GbR fehlerhaft bearbeitet worden ist. Bei Bestellungen unter oder gleich einem Einkauswert von 40 € gehen Rücksendekosten zu Lasten des Bestellers, sofern nicht o.g. Gründe die Wagner & Müller GbR zur Kostenübernahme vepflichten. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Spezifikation des Bestellers angefertigt werden, insbesondere bei Anfertigung der Ware nach den individuellen Wünschen des Bestellers. 

2.

Preise

2.1.

Die in unseren Preislisten angegebenen Preise sind freibleibend. Alleine verbindlich sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Dazu kommt ggf. Fracht und Verpackung. 

2.2.

Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer,  soweit nicht anders angegeben. 

2.3.

Für Bestellungen aus unserem Online-Shop sind ausschließlich die Preisangaben zum Zeitpunkt der Bestellung maßgeblich.  

3.

Lieferung

3.1.

Lieferfristen und sonstige Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 

3.2.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird. 

3.3.

Höhere Gewalt oder sonstige, außerhalb unseres Verschuldens liegende Ereignisse z.B. mangelhafte Zufuhr von Roh- oder Betriebsstoffen, defekte Maschinen, Streiks usw., sowohl in unserem als auch in fremden Betrieben, bedingen ohne weiteres eine   entsprechende Verlängerung der Lieferzeit. Sie berechtigen uns auch, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei etwaigem Lieferverzug sind wir nur in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zum Schadensersatz verpflichtet. Darüber hinausgehender  Schadensersatz ist ausgeschlossen. 

3.4. Lieferfristen entfallen, sofern der Besteller seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Zugesagte Lieferfristen werden möglichst eingehalten, sind aber stets unverbindlich. 3.5.

Da die Lieferungen zumeist in sehr großen LKW (Sattelschleppern, o.ä.) erfolgt, muss die freie Zufahrt seitens des Bestellers sichergestellt sein. Die Entladung erfolgt durch den Warenempfänger. Es muss sichergestellt sein, dass ausreichend Entladepersonal (2-4 Personen) zur Verfügung stehen. Evtl enstehende Zusatzkosten durch erneute Anfahrt oder Wartezeiten hat der Besteller in voller Höhe zu tragen. 

3.6.

Die Lieferung erfolgt bis Bordstein-, bzw. Straßenkante. 

4

Gewährleistung

4.1.

Von uns gemachte Angaben und Zusicherungen hinsichtlich von uns veräußerten Naturstoffen, wie zum Beispiel Holz, Lehm und ähnlichem über Trockenheit,  Gewichte, Frachten usw. sind nur annähernde Werte und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in unserer Bestellung als verbindlich bezeichnet werden. 

4.2.

Für die Sortierung von Naturstoffen gelten die gesetzlichen, bzw. die  handelsüblichen Gütebestimmungen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Naturstoffe immer geringfügigen Abweichungen in Menge, Farbe und Beschaffenheit aufweisen. Sie berechtigen insoweit nicht zur Beanstandung, insbesondere auch nicht zur Minderung, Wandlung und ähnlichem. Dies gilt insbesondere für die Qualitäten von Fußbodenbelägen. Abweichungen in geringfügigem Maße sind hinsichtlich dieser Stoffe naturbedingt. 

4.3.

Die geltend gemachten Mengenangaben sind jeweils Circa-Klauseln, die den Verkäufer berechtigen entsprechende Abweichungen und abweichende Mengen bis höchstens 10 % zu liefern. 

4.4.

Die von uns erbrachten Beratungsleistungen beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Beratung geltenden Stand von Wissenschaft und Technik. Später bekannt werdende Einschränkungen oder Verbesserungen hinsichtlich der verwandten und empfohlenen Bau- und Betriebsstoffe berechtigen weder zur Minderung des Honorars, noch zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. 

4.5.

Beanstandungen jeder Art insbesondere Mängelrügen, müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Wareneingang, schriftlich unter Angaben behaupteter Mängel bei uns angebracht werden. Ist die Ware mangelhaft, so ist der Verkäufer berechtigt, in angemessener Zeit Ersatzware zu liefern. Im Falle der Lieferung stehen dem Käufer die Rechte auf Wandlung oder Minderung nicht zu. Ansprüche auf Schadensersatz stehen dem Käufer nur dann zu, wenn dem Verkäufer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz hinsichtlich der Mängel der Kaufsache vorzuwerfen ist. Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht, die Annahme oder Zahlung zu verweigern. 

4.6.

Hält der Käufer die Ware nicht unangebrochen zur Verfügung, so verliert er den etwaigen Wandlungsanspruch. Nach Beginn der Be- und Verarbeitung der von uns gelieferten Waren sind jegliche Ansprüche des Käufers hinsichtlich Qualität, Beschaffenheit oder Abmessungen, einerlei ob erkennbarer oder geheimer Fehler, ausgeschlossen. 

5.

 Eigentumsvorbehalt

5.1.

Wir behalten uns das Eigentum an von uns verkauften Sachen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden sind wir berechtigt Kaufsachen zurückzunehmen und anderweitig zu veräußern. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. 

5.2.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich uns, die Firma Wagner & Müller GbR  zu benachrichtigen. 

5.3.

Werden gekaufte Sachen mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, Gebäuden und ähnlichem vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache. Ist im Zeitpunkt der Vermischung die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum mit zu übertragen.  Wir verpflichten uns als Unternehmer, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, daß der Wert unserer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. 

5.4.

Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsweg weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt sämtliche  Forderungen aus Weiterverkäufen und Weiterveräußerungen ab  und  zwar gleichgültig, ob das Vorbehaltseigentum vor oder nach der Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. 

5.5.

Wird die Vorbehaltsware nach der Verarbeitung oder zusammen mit Waren, die uns nicht gehören, weiter veräußert, oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Kunden und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Kunde von seiner Einzugsbefugnis Gebrauch, so steht uns der Erlös in Höhe des zwischen dem Kunden und uns vereinbarten Preises für das Vorbehaltseigentum zu. 

5.6.

Verarbeitung oder Umbildung des Vorbehaltseigentums erfolgen für uns als Händler gemäß § 950 BGB ohne uns jedoch zu verpflichten. 

6.

Zahlung

6.1.

Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung ohne Abzug drei Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Wagner & Müller GbR zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB p.a. berechtigt. Verzugszinsen werden ab dem vierzehnten Tag nach Rechnungsdatum beansprucht. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.  

6.2.

Gegen Ansprüche der Wagner & Müller GbR darf kein Zurückbehaltungsrecht oder keine Aufrech-nung mit etwaigen Gegenansprüchen des Bestellers ausgeübt werden, es sei denn, diese sind unstreitig oder rechtskräftig tituliert. 

7.

Maschinenvermietung

7.1.

Mieter nehmen Mietmaschinen nur mit notwendiger Fachkenntnis in Betrieb. Sie haben Mietmaschinen pfleglich und ordentlich nach fachhandwerklichen Regeln einzusetzen und aufzubewahren. Für Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Mieter. Außerdem ist jegliche Gewährleistung durch die Wagner & Müller GbR ausgeschlossen bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschem  Anschluss oder falscher Bedienung  verursacht werden. Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt dann nicht, wenn der Mieter eine entsprechend substantiierte Behauptung der Wagner & Müller GbR, dass der Eingriff in das Gerät den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt. 

8.

Versand

8.1.

Die Gefahr geht mit Absendung der Liefererteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Wagner & Müller GbR noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Eine Versicherung gegen Diebstahl, Bruch, Transport- Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Bestellers abgeschlossen. 

8.2.

Verzögert sich der Versand in Folge Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr, -vom Tag der Versandbereitschaft ab-, auf den Besteller über. 

8.3.

Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegen zu nehmen. 

8.4.

Teillieferungen sind zulässig. 

9.

Schadensersatz

9.1.

Die Verpflichtung der Wagner & Müller GbR  zur Leistung von  Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Vertragsleistungen. Dieses gilt nicht, soweit die Wagner & Müller GbR nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet. 

10.

Erfüllungsort und Gerichtsstand, anwendbares Recht

10.1.

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der Wagner & Müller GbR. 

10.2.

Gerichtsstand ist, sofern der Besteller keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat, ebenfalls der Sitz der Wagner & Müller GbR. Die Wagner & Müller GbR ist auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

10.3.

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Wagner & Müller GbR und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Abkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) und den Regeln des Internationalen Privatrechts. 

11. 

Salvatorische Klausel

11.1.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.